01Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz?
Das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz nennt für aktive Beihilfeberechtigte im Regelfall 50 Prozent. Für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner werden im Regelfall 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent genannt. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Satz der beihilfeberechtigten Person unter den genannten Voraussetzungen auf 70 Prozent erhöhen.
02Was bedeutet das für die Krankenversicherung?
Die Beihilfe bezieht sich nur auf beihilfefähige Aufwendungen und ersetzt keine vollständige Krankenversicherung. Deshalb wird der verbleibende Anteil über einen dazu passenden Versicherungsschutz ergänzt. Welche Tarifleistungen benötigt werden, lässt sich nicht allein aus dem Prozentsatz ableiten.
03Wann muss der Schutz angepasst werden?
Familie, Kinder, Ruhestand oder andere persönliche Veränderungen können den Bemessungssatz beeinflussen. Das Landesamt weist darauf hin, Änderungen rechtzeitig mit der Krankenversicherung abzugleichen. Wir prüfen deshalb immer den aktuellen Bescheid und deine tatsächliche Situation.