PolizeiversichererRHEINLAND-PFALZ

Krankenfürsorge richtig zuordnen

Beihilfe oder Heilfürsorge bei der Polizei?

Welche Regelung für dich gilt, hängt vom Dienstherrn und deinem Status ab. Deshalb unterscheiden wir Landespolizei Rheinland-Pfalz, LKA und Bundespolizei ausdrücklich.

Beihilfe

Prozentuale Beteiligung an beihilfefähigen Aufwendungen

Das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz beschreibt die Beihilfe als prozentuale Beteiligung an beihilfefähigen Aufwendungen. Der verbleibende Anteil wird mit einem dazu passenden Krankenversicherungsschutz ergänzt. Der konkrete Bemessungssatz hängt von der persönlichen Situation ab.

Heilfürsorge

Eigene Regelung des jeweiligen Dienstherrn

Heilfürsorge wird nicht nach den RLP-Beihilfesätzen berechnet. Umfang, ergänzende Absicherung und spätere Übergänge müssen anhand der für den konkreten Dienstherrn geltenden Unterlagen geprüft werden.

Keine pauschale Übertragung

Landespolizei RLP und Bundespolizei werden getrennt beraten.

Für die Landespolizei und das LKA in Rheinland-Pfalz prüfen wir die landesrechtliche Beihilfe. Bei der Bundespolizei richten wir uns nach den Unterlagen des Bundes. Erst danach ordnen wir Krankenversicherung, Pflegepflicht und eine mögliche Anwartschaft ein.

Deine Zuordnung persönlich prüfen

Maßgeblich sind deine Ernennung, die zuständige Stelle und die aktuell geltenden Regelungen. Wir klären diese Punkte mit dir, bevor wir eine Absicherung empfehlen.