Beihilfe
Prozentuale Beteiligung an beihilfefähigen Aufwendungen
Das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz beschreibt die Beihilfe als prozentuale Beteiligung an beihilfefähigen Aufwendungen. Der verbleibende Anteil wird mit einem dazu passenden Krankenversicherungsschutz ergänzt. Der konkrete Bemessungssatz hängt von der persönlichen Situation ab.