PolizeiversichererRHEINLAND-PFALZ

Haftung im dienstlichen Alltag

Diensthaftpflicht für Polizisten und GdP-Mitglieder.

Wenn der Dienstherr wegen eines dienstlich verursachten Schadens Regress prüft, ist entscheidend, welcher Schutz bereits besteht. GdP-Mitglieder sollten deshalb zuerst ihr vorhandenes Leistungspaket einordnen lassen.

Vorhandenen Schutz prüfen

Nicht doppelt absichern

Erst Mitgliedsleistung, dann Ergänzungsbedarf.

Die auf unserer Partnerseite veröffentlichte Übersicht nennt Diensthaftpflicht- und Regressleistungen innerhalb des GdP-Leistungspakets. Ob sie im konkreten Schadenfall greifen, richtet sich nach Mitgliedschaft, Sachverhalt und aktuellen Bedingungen.

GdP- und PVAG-Leistungen ansehen
01

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Wir betrachten, ob aus einem dienstlichen Vorfall Ansprüche entstehen können und welche bestehenden Regelungen oder Verträge dabei relevant sind.

02

Dienstschlüssel und Codekarten

Wir erfassen, welche Schlüssel, Zugangsmittel und Codekarten dir dienstlich überlassen sind und wie ein möglicher Verlust eingeordnet wird.

03

Fiskalisches Eigentum und persönliche Ausrüstung

Dienstlich überlassene Sachen und persönliche Ausrüstung werden getrennt betrachtet, damit vorhandener Schutz und mögliche Lücken klar bleiben.

04

Regress im Zusammenhang mit Dienstfahrzeugen

Bei Schäden rund um Dienstfahrzeuge prüfen wir den Sachverhalt, mögliche Regressforderungen und bereits vorhandene Mitglieds- oder Vertragsleistungen.

01 · Bestand

Mitgliedschaft klären

Wir prüfen, ob und seit wann eine GdP-Mitgliedschaft besteht und welches Leistungspaket dazu gehört.

02 · Tätigkeit

Risiken einordnen

Dienstliche Aufgaben, Fahrzeuge, Schlüssel, Ausrüstung und mögliche Regresssituationen werden konkret betrachtet.

03 · Bedingungen

Aktuellen Umfang prüfen

Deckungssummen, Voraussetzungen und Ausschlüsse werden aus den aktuell gültigen Unterlagen übernommen.

Vorhandenen Schutz zuerst prüfen

Für Leistungen und Deckungssummen sind die aktuellen GdP- und Versicherungsbedingungen maßgeblich. Wir gleichen sie mit deiner Mitgliedschaft und Tätigkeit ab.