Wissendatenbank & FAQ

Wir haben in unserer Wissensdatenbank häufig gestellte Fragen und einige wichtige Begrifflichkeiten für dich erklärt. Schau dich in Ruhe um und sollten noch Fragen offen bleiben, setze dich gerne mit uns über das Kontaktformular in Verbindung.

Hilfestellungen in Datenbank

WÄHLE EIN THEMA DAS DICH INTERESESSIERT

Krankenversicherung & Beihilfe

Was kostet mich eine private Krankenversicherung und wie finde ich die für mich passendste?

Bezogen auf den Preis kann man leider nicht so einfach antworten, da sich der Preis nicht nur bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterscheidet, sondern natürlich hauptsächlich auch durch die versicherten Leistungen definiert wird. Natürlich ist das Eintrittsalter nicht ganz unwichtig. Auch wenn die meisten Ausbildungstarife in Altersklassen eingepreist werden z.B. 18-20; 21-24 usw. ist eine wichtige Frage in deinem Gespräch, ob es eventuell Alterssprünge in deinem Fall gibt. Da der Markt zwischen wirklich günstigen Einstiegstarifen bis hin zu einem Premium Tarif alles hergibt, ist eine Preisnennung hier keine gute und verlässliche Aussage. Du bindest dich im Normalfall für den Rest deines Lebens an das Unternehmen und natürlich auch (wobei dies veränderbar wäre) an deinen/e Ansprechpartner:in. Versicherungen sind Vertrauenssache, dazu gehört, dass man sich gut beraten und verstanden fühlt, sowie auch dass gestellte Fragen ernst genommen werden.

Heute bist du meist jung und gesund, aber wie jeder andere Mensch wirst auch du älter… Du entscheidest eventuell heute bereits, welche Leistungen du im Alter haben wirst und daher ist eine schnelle unüberlegte Entscheidung das letzte was du anstreben solltest. Wichtige Punkte neben dem Preis und den offensichtlichen Leistungen sind natürlich auch die Themen wie z.B. die Beitragsrückerstattung; Optionsrechte zum Wechsel in leistungsstärkere Tarifwerke; Beitragsentlastungstarife für das Alter; Beihilfeergänzungstarife sowie die Absicherung im Ausland und in Kuren.

Der wichtigste Punkt ist immer dein eigenes Bauchgefühl! Je nach Alter und Erfahrung mit Versicherungsvermittlern:innen würden wir dir raten immer auch deine Eltern mit zu den Gesprächen hinzu zu nehmen. Diese haben meist Ihre Erfahrungen gemacht und können dir oft durch ihre Menschenkenntnis und eventuell mit vorhandenem Wissen über viele Vertragsarten hilfreich zur Seite stehen.

Was ist die Beihilfe ?

Die Beihilfe ist die prozentuale Übernahme deiner Krankheitskosten, welche durch deinen Dienstherrn finanziert wird. Diese fällt, je nach familiärer Situation, unterschiedlich aus; so hat ein Single ohne Kinder z.B. einen Beihilfesatz von 50%.  Das bedeutet, dass du in diesem Fall die verbleibenden 50% bei einem privaten Versicherungsunternehmen decken musst. Die Leistungen umfassen ambulante sowie stationäre Leistungen und optional auch Wahlleistungen (gegen einen Beitrag und einer Art Selbstbeteiligung). Vergleichbar wie eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es auch in der Beihilfe Leistungskürzungen, die dann durch dich getragen werden müssten. Aus diesem Grund ist ein guter Beihilfeergänzungstarif ein wichtiger Baustein, welcher in deiner privaten Krankenversicherung nicht fehlen sollte.

Wofür sind die 26€ bei der Beihilfe? Wahlleistungen?

Die Beihilfe bietet jedem Beamten (Landesbeihilfe RLP) die Möglichkeit für 26€ im Monat Wahlleistungen abzusichern. Wahlleistungen sind z.B. die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer bei einem stationären Aufenthalt. Solltest du dich hierfür entscheiden, so hast du ebenfalls für jeden Tag im Krankenhaus 12 Euro selbst zu bezahlen (bzw. werden diese von den Leistungen der Beihilfe abgezogen). Du hast in der Regel 3 (eigentlich sind es mehr) Zeitpunkte, zu welchen du dich entscheiden kannst, diese Wahlleistungen bei der Beihilfe abzuschließen. Die wichtigsten sind bei Verbeamtung auf Widerruf, auf Probe und auf Lebzeit.

Dein Dienstherr drückt das so aus:

Die Abschlussfrist zur Abgabe der Erklärung beginnt

  1. bei der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses,
  2. bei der Entstehung des Anspruchs auf Witwen-, Witwer- oder Waisengeld oder
  3. der Abordnung oder Versetzung zu einem rheinland-pfälzischen Dienstherrn.

Die Abschlussfrist beträgt zu 1. und 3. drei Monate
zu 2. sechs Monate

In der Regel sollte man gerade bei Beginn des Studiums durch den doch vorherrschenden Beitragsvorteil diese Wahlleistungen komplett bei seinem privaten Krankenversicherer eindecken. Gründe hierfür sind: Es ist günstiger und es fallen auch keine Kosten während einem Krankenhausaufenthalt an. Trotz alledem ist es immer auch ein Thema mit welchem man sich rechtzeitig (spätestens bei Lebzeitverbeamtung) noch einmal beschäftigen sollte. Der Vorteil dieser Wahlleistung bei der Beihilfe wäre nämlich, dass du für jeden, der über dich beihilfefähig wird z.B. Kinder oder eventuell auch der/die Ehepartner, ebenfalls ohne zusätzliche Zahlung, in Höhe des für diese Person bestehenden Beihilfeprozentsatzes diese Wahlleistungen erhältst. Bei einem privaten Versicherer müsstest du hingegen jede Person auf 100% versichern und dieses würde natürlich auch eingepreist werden.

Wie beantrage ich die Beihilfe?

Egal für welche Versicherungsgesellschaft du dich letztlich entscheidest, die anderen 50% (70%) der Kosten erstattet euch das Land Rheinland-Pfalz, genauer gesagt das Landesamt für Finanzen in Koblenz (LfF).

Hierfür benötigt ihr einen Beihilfeantrag.

Papierform:

Vorgehensweise für die Papierform:
In den Formularfächern der HdP findest du die Beihilfeanträge in der Langform und in der Kurzform.

Das erste Mal musst du die Langform des Beihilfeantrages ausfüllen, damit das LfF deine Daten komplett vorliegen hat. Beim nächsten Mal reicht dann auch die Kurzform, d.h. nur ein Deckblatt und eine 2. Seite mit deiner Unterschrift sind auszufüllen. Erst wenn sich an deinen persönlichen Daten etwas ändert, z.B. Familienstand, Kind, Adressänderung, musst du einmalig wieder den Beihilfeantrag in Langform nutzen.

Sollte die HdP keine Anträge für euch vorhalten, dann findest du beide Beihilfeanträge zum Ausdrucken aber auch im Internet unter:

Landesamt für Finanzen | Fachliche Themen: Antrag (lff-rlp.de)

„Antrag auf Beihilfe“ – Langform
„Vereinfachter Antrag auf Beihilfe“ – Kurzform

Diesen musst du ausfüllen, mit deinen Rechnungskopien und/oder Rezeptkopien eintüten und per Post an das LfF schicken. Die Adresse sollte auf dem Beihilfeantrag bereits vorgedruckt sein. Hier ist es egal, bei welchem Polizeipräsidium du in Rheinland-Pfalz eingestellt wurdest, alle Anträge gehen zum LfF nach Koblenz.

Sobald der Bescheid bearbeitet wurde, bekommst du per Post einen Bescheid zugesendet. Diesen solltest du abheften. Es kam schon öfter mal vor, dass man einen Bescheid nach Jahren braucht und so habt ihr alle direkt zur Hand.

Online:

Vorgehensweise für die elektronische Form:
Hierfür müsst ihr euch erst einmal im eBeihilfe Portal registrieren. Die Anleitung und den Zugang findet ihr unter:

eBeihilfe Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Hier siehst du auch die weitere Vorgehensweise.

Alternativ kannst du auch im App Store (iPhone) oder bei Google Play (Android) die „eBeihilfe App RLP“ runterladen. Somit kannst du immer und überall eure Rechnungen und Rezepte abfotografieren und direkt einreichen.

Aber auch hier gilt:

Beim ersten Mal muss die Langform des Beihilfeantrages ausgefüllt werden.

Wichtig:

Du bekommt die Zugangsdaten per Post zugesendet, erst dann kannst du deine Rechnungen/Rezepte einreichen. Keine Sorge, das geht in der Regel ganz fix.

Du erhältst die Bescheide nicht mehr per Post, sondern du bekommst eine eMail an die von dir hinterlegte eMail-Adresse, dass in der App ein neuer Bescheid hinterlegt wurde. Dieser ist für 10 Wochen dort einsehbar, dann wird er automatisch gelöscht.

Denk also daran:

Brauchst du einen Bescheid als Nachweis für irgendwas, dann druck ihn aus und hefte ihn ab.

Das hört sich vielleicht alles kompliziert für dich an, aber keine Sorge, wir helfen dir gerne beim Ausfüllen des ersten Beihilfeantrages in Langform und/oder bei der App.

Hast du noch Fragen? Keine Sorge wir sind nur einen Anruf oder Klick entfernt.

Wie und wann ändert sich dein Beihilfeanspruch?

Das Thema ist in Rheinland-Pfalz zum Glück ein einfaches!

Während deiner Dienstzeit hast du eigentlich immer 50% Beihilfe. Auch wenn du heiratest oder ein Kind bekommst bleibt dieser konstant bei 50%. Solltest du allerdings 2 Kinder haben so beträgt der Beihilfeanspruch 70%.

Natürlich kann es auch anders ausgehen, nämlich dann, wenn dein/e Partner/in ebenfalls verbeamtet ist. Dann kommt es darauf an, wer für die Kinder das Kindergeld erhält.

Deine Kinder hätten immer einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Dieser bleibt bestehen solange sie kindergeldberechtigt sind bzw. maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Sobald du nur noch ein beihilfeberechtigtes Kind hast, sinkt dein Beihilfeanspruch wieder von 70% auf 50%.

Sollten keine weiteren Kinder hinzukommen, bleibt dein Beihilfeanspruch bis zur Pensionierung nun auf 50% und mit dem Tag der Ruhestandsversetzung kannst du dich dann wieder über 70% Beihilfeanspruch freuen.

Hinzu kommt, dass auch dein/e Ehepartner/in über dich beihilfeberechtigt werden kann. Abhängig vom Tag der Heirat und des Einkommens des/r Partners/in erhält dein/e Ehepartner/in 70% Beihilfe. Natürlich darf diese/r nicht selbst verbeamtet sein.

Wie du siehst, kann es natürlich öfter zu einer Veränderung deines Beihilfeanspruchs und somit natürlich auch zu einer notwendigen Anpassung deiner privaten Krankenversicherung kommen.

Umso wichtiger ist eine gute Betreuung und den passenden Ansprechpartner in Sachen Versicherungen und Absicherung 😉

Wir begleiten dich nicht nur während deines Studiums, sondern helfen dir auch durch alle Eventualitäten, die in den weiteren Jahren darauf auftreten können.

Was ist die Kostendämfungspauschale?

Die Kostendämpfungspauschale ist eine Art Selbstbeteiligung bei der Beihilfe, welche je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich hoch ausfällt.

BesoldungsgruppeKostendämpfungspauschale
Stufe 1 A 7 und A 8100,00 Euro
Stufe 2 A 9 bis A 11150,00 Euro
Stufe 3 A 12 bis A 15, B 1, C 1 und C 2, H 1 bis H 3, R 1, W 1300,00 Euro
Stufe 4 A 16, B 2 und B 3, C 3, H 4 und H 5, R 2 und R 3, W 2450,00 Euro
Stufe 5 B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7, W 3600,00 Euro
Stufe 6 Höhere Besoldungsgruppen750,00 Euro

Solltest du Kinder haben und diese Kinder sind berücksichtigungsfähig bzw. nur deshalb nicht berücksichtigungsfähig, weil sie  selbst beihilfeberechtigt sind, vermindert sich die Pauschale um 40,00 Euro pro Kind.

Die gute Nachricht ist, dass die Kostendämpfungspauschale nicht bei Anwärtern greift und du erst mit der „Verbeamtung auf Probe“, also nach deinem Studium damit in Kontakt kommst.

Somit würdest du z.B. als „Beamter auf Probe“ mit einem Beihilfesatz von 50% (in A9) bei einer Rechnung von 500€ von der Beihilfe 100€ bekommen (500€ x 50% – 150€ Kostendämpfungspauschale) /// während deine private Krankenversicherung (vorausgesetzt es erfolgt keine Kürzung aufgrund des Tarifs) 250€ Euro (500€ x 50%) übernimmt. Dies ergibt einen Eigenanteil von 150€.

Jede weitere Rechnung in dem Kalenderjahr würde nicht mehr durch die Kostendämpfungspauschale belastet werden. Das heißt, du musst auf der Beihilfeseite die ersten 150€ im Kalenderjahr (summiert auch über viele kleine Beträge) selber zahlen, bevor eine Leistung der Beihilfe auf deinem Konto eingeht.

Wichtiger Hinweis!!!

  • Bei den meisten privaten Krankenversicherern ist das Behandlungsdatum wichtig. Das heißt, diese nehmen das Datum an dem die Behandlung stattgefunden hat und nicht, das an dem die Rechnung erstellt oder eingereicht wurde (wichtig für z.B. die Beitragsrückerstattung)
  • Die Beihilfe nimmt immer das Datum zu welchem die Rechnung eingereicht wurde. Somit wichtig, wenn es um den Punkt der Kostendämpfungspauschale geht.

Dienstunfähigkeit

Berufs-, Dienst- oder Vollzugsdienstunfähigkeit?

In diesem Punkt ist es natürlich ein wenig komplizierter und wir versuchen es einmal simpel zu erklären…

Eine Berufsunfähigkeit ist eigentlich eher eine Absicherung, welche nicht verbeamtete Personen absichern. Die Leistung erfolgt z.B., wenn du aufgrund von Krankheit oder Körpergebrechen deinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kannst. Festgestellt wird dies  durch Gutachter und du bist somit in der Beweispflicht. Du musst also deiner Versicherung nachweisen, dass du berufsunfähig bist.

Eine Dienstunfähigkeit findet man hingegen nur bei Beamten im öffentlichen Dienst. Denn Beamten müssen gewisse körperliche Mindestanforderungen erfüllen, um Beamter sein zu können. Sie müssen „allgemein dienstfähig“ sein.

Bei der Polizei Rheinland-Pfalz gibt es Polizisten (genau genommen: Polizeivollzugsbeamte; dein angestrebter Beruf)  sowie Polizeiverwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Die Polizisten müssen nicht nur allgemein dienstfähig sein, sondern müssen körperlich noch fitter sein. Sie müssen polizeidienstfähig sein.

Und genau darum handelt es sich, wenn Versicherer von der Vollzugsdienstfähigkeit sprechen: Die Polizeidienstfähigkeit.

Bei einer Vollzugsdienstunfähigkeit versichert man die Tätigkeit als Polizist. Arbeitet man als Beamter in der Polizeiverwaltung genügt eine Versicherung gegen Dienstunfähigkeit.  Somit erklärt sich auch der Unterschied zwischen einer Vollzugsdienstunfähigkeit und der normalen Dienstunfähigkeit. Was beide genannten Varianten vereint ist die Beweislast. Sofern du einen Versicherer mit einem guten Tarifwerk hast, wird die Dienstunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit durch den Amtsarzt deines Dienstherrn bestimmt und somit die Leistung beim Versicherer ausgelöst. Du musst nicht von Gutachter zu Gutachter rennen, um zu beweisen, dass du jetzt 50% und nicht 48% eingeschränkt bist. Einen Prozentsatz findet man bei diesen Klauseln nicht.

Auf dem Markt gibt es viele Formulierungen und natürlich dadurch auch erhebliche Unterschiede in diesen Verträgen. Eine „echte“ Dienstunfähigkeit/Vollzugsdienstunfähigkeit erkennt man meist nur an der Formulierung der Klauseln; daran was nach Leistung durch die Vollzugsdienstunfähigkeit geprüft und unter welchen Voraussetzungen weiter geleistet wird.

Die beste Variante, welche du nehmen kannst, ist eine Vollzugsdienstunfähigkeit, da es eben passieren kann, dass du auch im Studium aufgrund von Krankheit oder Unfall zwar vollzugsdienstunfähig, aber eben nicht allgemein dienstunfähig wirst. In beiden Fällen wirst du entlassen oder auch zurückgestellt (kommt auf den Fall an), aber nur die Vollzugsdienstunfähigkeit würde leisten. Die Vollzugsdienstunfähigkeit leistet in der Regel nur eine gewisse Zeit (z.B. 72 Monate) und prüft dann im besten Fall eine allgemeine Dienstunfähigkeit. Solltest du nach den „72 Monaten“ weiterhin auch allgemein dienstunfähig sein, so leistet der Versicherer auch bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer. Wichtig wäre, dass z.B. keine abstrakte Verweisung (der Versicherer könnte dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du auch mit deinen Gebrechen ausüben könntest) eingeschlossen ist und dass die Klausel „richtig“ formuliert ist.

Eine Vollzugsdienstunfähigkeit ist natürlich preislich höher als eine normale allgemeine Dienstunfähigkeit und deshalb ist es wichtig zu wissen, wann diese Sinn macht und wann du auch sagen könntest „mir reicht eine Dienstunfähigkeit“.

Wenn du z.B. den Status „Beamter auf Lebzeit“ hast, ist es aus unserer Sicht nicht nötig eine Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, da der Dienstherr dich nicht mehr wegen Vollzugsdienstunfähigkeit entlässt (uns ist zumindest in Rheinland Pfalz kein Fall bekannt), ohne dass du auch allgemein dienstunfähig bist. In einem solchen Fall wirst du meist in den normalen Polizeidienst bzw. auf eine Stelle versetzt, bei welcher er dich weiter beschäftigen kann. Somit reicht aus unserer Sicht ab Lebzeitverbeamtung eigentlich eine normale Dienstunfähigkeit. Wie erwähnt, besteht hier ein preislicher Unterschied, also wäre es sinnvoll einen Versicherer zu wählen, bei welchem du aus der Vollzugsdienstunfähigkeit eine allgemeine Dienstunfähigkeit machen kannst und somit einen Preisvorteil mitnimmst, ohne deinen Vertrag kündigen zu müssen?!

Auch hier gilt, kein Schnellschuss, sondern schau dir genau an was du unterschreibst und wie in der Krankenversicherung, nehm bei Bedarf deine Eltern mit dazu.

Was versteht man unter „begrenzter Dienstfähigkeit“ oder „Teildienstunfähigkeit“?

Von begrenzter Dienstfähigkeit bzw. Teildienstunfähigkeit ist die Rede, wenn du zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist den Dienst zu 100% auf deiner aktuellen Stelle zu erfüllen.

Da dein Dienstherr möglichst von einer Versetzung in den Ruhestand aufgrund von allgemeiner Dienstunfähigkeit absehen soll/möchte, ist dies ein Weg wie du eingeschränkt weiterhin arbeiten kannst.

Die begrenzte Dienstfähigkeit ist dem Grunde nach nichts anderes als eine Reduzierung deiner Arbeitszeit. Erweitert werden kann dies (nur mit deiner Zustimmung) durch die Versetzung auf eine nicht deinem Amt entsprechende Stelle.

Hier ein Beispiel:

Ein Dienstgruppenleiter (DGL) A 12 wird begrenzt dienstfähig. Dann kann dieser vielleicht seinen Dienst zu mindestens 20 Stunden als DGL weiter absolvieren, eventuell auch mit weiteren Einschränkungen oder auch mit einem anderen Aufgabengebiet, aber er darf nur mit seiner Zustimmung auf eine Sachbearbeiterstelle A 11 (oder niedriger) gesetzt werden.

Solltest du unter 50% maximal möglicher Arbeitszeit einsetzbar sein, so bleibt nur der Weg der allgemeinen Dienstunfähigkeit.

Wie du siehst, ist dies so zusagen der Schritt zwischen dem aktiven Dienst und einer Versetzung in den Ruhestand aufgrund von allgemeiner Dienstunfähigkeit. Daraus resultiert natürlich auch, das du bereits Beamter auf Lebenszeit sein müsstest und eine begrenzte Dienstfähigkeit bei Beamten auf Widerruf bzw. Probe nicht greifen kann (diese werden entlassen).

Da dies natürlich auch finanzielle Folgen für dich hätte, kannst du das Risiko der begrenzten Dienstfähigkeit bzw. Teildienstunfähigkeit bei einigen Versichern im Rahmen deiner Vollzugsdienstunfähigkeit mit absichern.

Natürlich unterscheiden sich auch hier die Leistungsvoraussetzungen und Klauseln, also solltest du, wenn du dieses Risiko decken möchtest, wie immer genau nachlesen und vergleichen. Gerne stehen wir dir aber auch hier hilfreich zur Seite.

Was steckt hinter den 10.000€ VDU-Leistung der GdP?

Tatsächlich ist es so, dass deine GdP neben den vielen sehr guten Leistungen und Mehrwerten, damals noch eine weitere Unterstützung für die Zeit des Studium für PKA´s bieten wollte.

Daraus resultierten die heutigen 10.000€ bei Vollzugsdienstunfähigkeit !!!

Oft ein Thema unter den Anwärtern und nicht immer richtig verstanden, hier mal die Eckdaten dieser Absicherung:
Es handelt sich um eine kombinierte Invaliditätsabsicherung.

Das bedeutet, dass du bei unfallbedingter Invalidität (ab 1%) einen Teil dieser 10.000€ erhältst. Solltest du durch einen Unfall mindestens 10% Invalide und zusätzlich aus dem Dienst entlassen werden (VDU), so erhältst du die vollen 10.000€ von deiner Gewerkschaft der Polizei.

Diese Absicherung erhält auf Wunsch jeder PKA welcher Mitglied der GdP ist, völlig kostenfrei.

Gedeckt ist dieses Risiko über die PVAG (ein Konzern deiner GdP und der Signal Iduna).

Der Vertrag und somit die Absicherung endet automatisch mit Abschluss des Studiums und der damit verbundenen Verbeamtung auf Probe.

Es gibt also keinen Grund diese Absicherung nicht Anspruch zu nehmen.

Da es sich hier um eine zusätzliche Absicherung handelt, die eine echte Vollzugsdienstunfähigkeit nicht ersetzt sondern diese ergänzt, solltest du das Thema „Vollzugsdienstunfähigkeit“ noch einmal mit deiner Vertrauensperson in Sachen Versicherungen/Absicherungen besprechen.

Gerne stehen wir dir auch hier ehrlich und fair zur Seite.

Kleiner Fakt am Rande:
Polizeikommissaranwärter erhalten eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung in den ersten 6 Monaten des Studiums sogar ohne Gesundheitsprüfung bei der Signal Iduna.

Allgemein

Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?

Natürlich solltest du eine Privathaftpflicht haben, aber in der Regel musst du jetzt noch keine abschließen!

Selbstverständlich gibt es Ausnahmen und diese sollte man einmal überprüfen, aber in der Regel bist du mit Beginn des Studiums oft noch über die Eltern Privathaftpflichtversichert. Hier kommt es immer auf den Versicherer deiner Eltern an, ob du noch mit eingeschlossen bist oder auch wie dein bisheriger beruflicher Werdegang verlief.

Die wichtigste Versicherung bei Studienbeginn ?

Zu Beginn ist das wichtigste Thema eindeutig die Krankenversicherung!

Da du mit Studienbeginn in der Regel über einen Beihilfeanspruch von 50% verfügst, musst du bei einer privaten Krankenversicherung die restlichen 50% inkl. der privaten Pflegepflichtversicherung abschließen.

Als GdP Mitglied bekommst du diese bei uns in der Regel ohne Gesundheitsprüfung, somit helfen wir dir hier gerne weiter.

Wann endet deine Karriere bei der Polizei in Rheinland-Pfalz?

Natürlich gehen wir davon aus, dass du keinen „goldenen Löffel“ klaust und dein Studium mit Erfolg abschließt.

Wenn auch keine Krankheit oder ein Unfall mitwirkt ist die Frage wohl eher, bis zu welchem Lebensalter musst du arbeiten?!

Das reguläre Pensionierungsendalter beträgt derzeit in Rheinland-Pfalz 62.

Solltest du aber 25 Wechselschichtdienstjahre zusammen bekommen so ist dein Pensionierungszeitpunkt ohne Abschläge dein 60. Geburtstag.

Oft sieht man allerdings bei deinen Kollegen das diese ihren Dienst freiwillig um 1-2 Jahre verlängern. Teilweise weil sie es gerne möchten und gebraucht werden und manchmal natürlich auch um die letzte Beförderung ruhegehaltsfähig zu bekommen.

Da man durch die vielen Eventualitäten keine zuverlässige Aussage über die zu erwartende Pension treffen kann, ist eine regelmäßige Überprüfung/Berechnung sinnvoll.

Natürlich macht die Berechnung der zu erwartenden Pension als Anwärter noch keinen Sinn.

Gerne helfen wir dir aber auch nach deiner Lebzeitverbeamtung mit unserer Beamtenversorgungsanalyse einen Überblick zu bekommen. Diese zeigt dir natürlich nicht nur die Pensionsansprüche, sondern auch wie hoch deine Absicherung von Seiten deines Dienstherrn bei z.B. der allgemeinen Dienstunfähigkeit wäre.

In regelmäßigen Abständen und bei Veränderung deiner Besoldung durchgeführt, hast du damit einen guten Überblick über deine Absicherung.