Dienstunfähigkeitsversicherung:

Gerade am Anfang wirst du mit vielen Begriffen und Fragen konfrontiert. Neben den Fragen „Wo und wie versichere ich meine Krankenversicherung“ ist das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung ein sehr wichtiges.

Brauche ich:

  • Eine Berufsunfähigkeit?
  • Eine Dienstunfähigkeit?
  • Eine (Polizei)Vollzugsdienstunfähigkeit?
  • Wo unterscheiden sich diese Verträge?

Von Seiten des Dienstherrn ist solange du dich im Status „Beamter auf Widerruf bzw. Probe“ befindest bis auf die Ausnahme „von Dienstunfällen“ von keiner Leistung auszugehen.

Somit erhältst du bis zur Lebzeitverbeamtung bei Freizeitunfällen oder auch Krankheit und damit verbundener (Polizei)Dienstunfähigkeit keine Leistungen von deinem Dienstherren.

Im Falle deiner Entlassung wird lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen und dort gelten für den Leistungsbezug auch mehrere Voraussetzungen.

Vielleicht hilft dir diese Tabelle:

Beamte auf WiderrufBeamte auf Probe
Durch Krankheit oder FreizeitunfallKeine VersorgungKein Rechtsanspruch auf Versorgung (Unterhaltsbeitrag)
Durch DienstunfallUnterhaltsbeitrag bei mindestens 25 %iger ErwerbsbeschränkungUnfall-Ruhegehalt

Wie du siehst, viele „wenn“ und „aber“…

Aber wir helfen dir gerne einen Überblick zu bekommen, zu verstehen und dann auch entscheiden zu können, ob du für dich diese Absicherung treffen möchtest.

Absicherungen sollte man immer aus Überzeugung vornehmen und dafür ist das Verständnis, eine gute, faire und ehrliche Beratung die Grundlage, die wir dir bieten können.

Wenn du Fragen hast oder ein Angebot wünschst, dann setze dich gerne mit uns in Verbindung.