Dienstunfähigkeitsversicherung:
Gerade am Anfang wirst du mit vielen Begriffen und Fragen konfrontiert. Neben den Fragen „Wo und wie versichere ich meine Krankenversicherung“ ist das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung ein sehr wichtiges.
Brauche ich:
- Eine Berufsunfähigkeit?
- Eine Dienstunfähigkeit?
- Eine (Polizei)Vollzugsdienstunfähigkeit?
- Wo unterscheiden sich diese Verträge?
Von Seiten des Dienstherrn ist solange du dich im Status „Beamter auf Widerruf bzw. Probe“ befindest bis auf die Ausnahme „von Dienstunfällen“ von keiner Leistung auszugehen.
Somit erhältst du bis zur Lebzeitverbeamtung bei Freizeitunfällen oder auch Krankheit und damit verbundener (Polizei)Dienstunfähigkeit keine Leistungen von deinem Dienstherren.
Im Falle deiner Entlassung wird lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen und dort gelten für den Leistungsbezug auch mehrere Voraussetzungen.
Vielleicht hilft dir diese Tabelle:
Beamte auf Widerruf | Beamte auf Probe | |
---|---|---|
Durch Krankheit oder Freizeitunfall | Keine Versorgung | Kein Rechtsanspruch auf Versorgung (Unterhaltsbeitrag) |
Durch Dienstunfall | Unterhaltsbeitrag bei mindestens 25 %iger Erwerbsbeschränkung | Unfall-Ruhegehalt |
Wie du siehst, viele „wenn“ und „aber“…
Aber wir helfen dir gerne einen Überblick zu bekommen, zu verstehen und dann auch entscheiden zu können, ob du für dich diese Absicherung treffen möchtest.
Absicherungen sollte man immer aus Überzeugung vornehmen und dafür ist das Verständnis, eine gute, faire und ehrliche Beratung die Grundlage, die wir dir bieten können.